Infos Skibruchversicherung

Bruchversicherung
12 Monate

Versicherte Ereignisse Bruch
Versichert ist der unvorhergesehen und plötzlich eintretende Bruch bzw. die Beschädigung des versicherten Sportgerätes, der während dem Gebrauch oder auf dem direkten Hin- und Rückweg vom Wohnsitz der versicherten Person zum Skigebiet eintritt.

Allgemeine Versicherungsbedingungen
Nicht versichert sind:
Schäden, die vorsätzlich, durch Ausserachtlassung der allgemein üblichen Sorgfaltspflicht, durch Grobfahrlässigkeit, Freestyle oder Rail herbeigeführt wurden.
Alle Abnützungsschäden sowie andere Schäden an Belag, Kanten, Oberkanten und Oberflächen, am Endenschutz oder Spannungsverlust.
Schäden wegen Fabrikations- oder Materialfehlern wie zum Beispiel mangelhafte Verleimung sowie Konstruktionsfehler aller Art. Dies ist 2 Jahre über die Garantieleistung gedeckt.
Der versicherten Person werden die beschädigten Sportgeräte kostenlos ersetzt, beziehungsweise repariert, sofern eine Reparatur möglich ist. Der Wert des Realersatzes ist beschränkt auf den Netto Kaufpreis des beschädigten Sportgerätes. Es besteht kein Anspruch auf Barentschädigung.
Der Schaden wird jeweils von einem Spezialisten begutachtet und beurteilt. Die Ersatzleistung ist abhängig von dieser Beurteilung.